Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0037

Ra 2015/01/0037Verwaltungsgerichtshof06.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2016

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit der Beschwerde der Erstmitbeteiligten stattgegeben und dieser Aufwandersatz zugesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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