Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/01/0013

Ro 2015/01/0013Verwaltungsgerichtshof06.07.2016

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/01/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2016

Spruch

I. den Beschluss gefasst:Die Revision des Erstrevisionswerbers wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der Zweitrevisionswerberin in seinen Spruchpunkten I. und II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

Das Land Wien hat der Zweitrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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