Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/01/0012

Ro 2015/01/0012Verwaltungsgerichtshof13.10.2015

Regest

Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/01/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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