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Ra 2014/22/0199•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0199
Ra 2014/22/0199Verwaltungsgerichtshof23.06.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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