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Ra 2014/22/0181•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0181
Ra 2014/22/0181Verwaltungsgerichtshof23.06.2015
Besondere Rechtsgebiete Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen bei zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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