Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0127

Ra 2014/22/0127Verwaltungsgerichtshof16.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014220127.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass der Spruch lautet:

"Der Beschwerdeführerin wird eine Niederlassungsbewilligung gemäß § 43 Abs. 3 NAG idF BGBl. I Nr. 50/2012 für die Dauer von 12 Monaten erteilt."

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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