Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0099

Ra 2014/22/0099Verwaltungsgerichtshof05.05.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014220099.L00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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