Ra 2014/22/0087•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0087
Ra 2014/22/0087Verwaltungsgerichtshof27.01.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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