Ra 2014/22/0075•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0075
Ra 2014/22/0075Verwaltungsgerichtshof16.12.2014
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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