Ra 2014/22/0065•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0065
Ra 2014/22/0065Verwaltungsgerichtshof19.11.2014
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.