Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0063

Ra 2014/22/0063Verwaltungsgerichtshof16.12.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2014

Spruch

1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.

2. Die Revision wird zurückgewiesen.

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