Ro 2014/22/0045•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0045
Ro 2014/22/0045Verwaltungsgerichtshof27.01.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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