Ra 2014/22/0042•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0042
Ra 2014/22/0042Verwaltungsgerichtshof19.11.2014
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es die oben genannten Mitbeteiligten betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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