Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0035

Ra 2014/22/0035Verwaltungsgerichtshof05.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014220035.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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