Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0034

Ro 2014/22/0034Verwaltungsgerichtshof16.12.2014

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014220034.J00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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