Ro 2014/22/0034•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0034
Ro 2014/22/0034Verwaltungsgerichtshof16.12.2014
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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