Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0032

Ro 2014/22/0032Verwaltungsgerichtshof09.09.2014

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2014

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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