Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0026

Ro 2014/22/0026Verwaltungsgerichtshof26.03.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014220026.J00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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