Ro 2014/22/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0026
Ro 2014/22/0026Verwaltungsgerichtshof26.03.2015
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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