Ro 2014/22/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0026
Ro 2014/22/0026Verwaltungsgerichtshof30.09.2014
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer Beschwerde wird bewilligt.
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