Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0024

Ro 2014/22/0024Verwaltungsgerichtshof09.09.2014

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2014

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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