Ro 2014/22/0024•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0024
Ro 2014/22/0024Verwaltungsgerichtshof09.09.2014
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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