Ro 2014/22/0020•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0020
Ro 2014/22/0020Verwaltungsgerichtshof02.04.2014
Vollzug
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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