Ro 2014/22/0018•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0018
Ro 2014/22/0018Verwaltungsgerichtshof16.12.2014
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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