Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0015

Ro 2014/22/0015Verwaltungsgerichtshof19.11.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.2014

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 829,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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