Ra 2014/22/0010•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0010
Ra 2014/22/0010Verwaltungsgerichtshof19.11.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete Inhalt des Spruches Diverses
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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