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Ro 2014/22/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0008
Ro 2014/22/0008Verwaltungsgerichtshof05.05.2015
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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