Ra 2014/21/0064•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0064
Ra 2014/21/0064Verwaltungsgerichtshof19.02.2015
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Aufenthaltsverbot) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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