Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0064

Ra 2014/21/0064Verwaltungsgerichtshof19.02.2015

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014210064.L00

Spruch

Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Aufenthaltsverbot) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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