Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0049

Ra 2014/21/0049Verwaltungsgerichtshof24.03.2015

Regest

Allgemein Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014210049.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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