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Ra 2014/21/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0033
Ra 2014/21/0033Verwaltungsgerichtshof03.09.2015
Im Übrigen (Spruchpunkt A. II.) wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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