Ra 2014/21/0019•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0019
Ra 2014/21/0019Verwaltungsgerichtshof22.01.2015
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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