Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/21/0010

Ro 2014/21/0010Verwaltungsgerichtshof26.06.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/21/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014210010.J00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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