Ro 2014/21/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/21/0010
Ro 2014/21/0010Verwaltungsgerichtshof26.06.2014
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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