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Ra 2014/20/0167•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/20/0167
Ra 2014/20/0167Verwaltungsgerichtshof10.09.2015
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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