Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/20/0069

Ra 2014/20/0069Verwaltungsgerichtshof12.11.2014

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Begründung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/20/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.2014

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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