Fr 2014/20/0028•Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/20/0028
Fr 2014/20/0028Verwaltungsgerichtshof12.11.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der Fristsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
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