Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/20/0022

Fr 2014/20/0022Verwaltungsgerichtshof10.09.2014

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/20/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2014

Spruch

1. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 8. Juli 2014, mit dem die Zurückweisung des gegenständlichen Fristsetzungsantrages ausgesprochen wurde, wird aufgehoben.

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