Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/20/0013

Ra 2014/20/0013Verwaltungsgerichtshof10.12.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/20/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2014

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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