Ra 2014/19/0142•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0142
Ra 2014/19/0142Verwaltungsgerichtshof27.01.2015
Akteneinsicht Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Allgemein Parteiengehör
Die angefochtene Entscheidung wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.