Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0142

Ra 2014/19/0142Verwaltungsgerichtshof27.01.2015

Regest

Akteneinsicht Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Allgemein Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2015

Spruch

Die angefochtene Entscheidung wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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