Ra 2014/19/0127•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0127
Ra 2014/19/0127Verwaltungsgerichtshof02.09.2015
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Begründung Begründungsmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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