Ra 2014/19/0084•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0084
Ra 2014/19/0084Verwaltungsgerichtshof24.09.2014
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, nämlich hinsichtlich des Spruchpunktes AI, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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