Ra 2014/19/0059•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0059
Ra 2014/19/0059Verwaltungsgerichtshof26.11.2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung
Die angefochtenen Erkenntnisse werden im Umfang der Anfechtung, somit im Spruchpunkt A I., wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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