Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0020

Ra 2014/19/0020Verwaltungsgerichtshof24.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014190020.N00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, nämlich betreffend Spruchpunkt AI wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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