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Ra 2014/18/0133•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0133
Ra 2014/18/0133Verwaltungsgerichtshof27.05.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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