Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0118

Ra 2014/18/0118Verwaltungsgerichtshof15.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014180118.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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