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Ra 2014/18/0118•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0118
Ra 2014/18/0118Verwaltungsgerichtshof15.12.2015
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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