Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0103

Ra 2014/18/0103Verwaltungsgerichtshof10.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2014

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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