Ra 2014/18/0103•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0103
Ra 2014/18/0103Verwaltungsgerichtshof10.12.2014
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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