Ra 2014/18/0097•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0097
Ra 2014/18/0097Verwaltungsgerichtshof28.01.2015
Begründung Begründungsmangel Begründung Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.