Ra 2014/18/0090•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0090
Ra 2014/18/0090Verwaltungsgerichtshof28.01.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Abweisung der Beschwerde hinsichtlich der begehrten Zuerkennung des Asylstatus) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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