Ra 2014/18/0056•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0056
Ra 2014/18/0056Verwaltungsgerichtshof10.12.2014
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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