Fr 2014/18/0033•Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/18/0033
Fr 2014/18/0033Verwaltungsgerichtshof17.12.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der Fristsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
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