Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0149

Ro 2014/17/0149Verwaltungsgerichtshof31.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014170149.J00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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