Ro 2014/17/0149•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0149
Ro 2014/17/0149Verwaltungsgerichtshof31.08.2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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