Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0145

Ro 2014/17/0145Verwaltungsgerichtshof20.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.2016

Spruch

Die Revision wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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