Ro 2014/17/0139•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0139
Ro 2014/17/0139Verwaltungsgerichtshof10.10.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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