Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0124

Ro 2014/17/0124Verwaltungsgerichtshof21.10.2014

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2014

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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